Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C („Kleiner Asbestschein“)

Handwerker und Hausbesitzer können in älteren Gebäuden immer noch auf asbesthaltige Produkte stoßen, obwohl Asbest seit fast 30 Jahren verboten ist. Vielen am Bau Beteiligten ist zwar bewusst, dass Asbest in Brandschutzisolierungen oder in Dach- und Fassadenplatten verwendet wurde. Seit kurzem ist aber klar, dass insbesondere die „neuen“ Asbestprobleme in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (sog. PSF-Produkte) das Tischlerhandwerk vor große Herausforderungen stellen. Von allen Betrieben werden bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, höchst sorgfältiger Umgang und besondere Qualifikationen verlangt. Bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien (ASI-Arbeiten) fordert der Gesetzgeber vor allem den Nachweis einer entsprechenden Sachkunde.

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